Im Modulteil 2B wird evaluiert, ob sich eine gesteigerte Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung für suchtbelastete Familien nachweisen lässt, wenn diese kooperativ, also im Rahmen einer verbindlichen, strukturierten Zusammenarbeit von Jugend- und Suchthilfe, auf Fallebene erbracht werden. Im Vergleich dazu werden die Effektstärken von Hilfen zur Erziehung betrachtet, die trotz einer vorliegenden familiären Suchtbelastung, ohne eine Zusammenarbeit mit einer Suchthilfeeinrichtung erbracht werden.
Neben dieser Vergleichsgruppenstudie sollen nach Möglichkeit Unterstützungs- und Förderangebote für Begleitkinder in der stationären Sucht-Rehabilitation evaluiert werden.

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Stichprobe

Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, die Hilfen zur Erziehung (beratend/ambulant/stationär) anbieten und verbindlich und strukturiert mit Suchthilfeeinrichtungen auf Fallebene zusammenarbeiten. Als Kriterien für eine verbindliche Zusammenarbeit gelten:

  • Das Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung,
  • das Vorhandensein gemeinsamer Angebote und Projekte,
    oder
  • das Nutzen kooperativer Instrumente der Fallgestaltung (bspw. Round-Table-Verfahren, Beteiligtenkonferenzen, regelhafter Einbezug der Suchthilfe bei Hilfeplan-konferenzen).

Träger für stationäre Sucht-Rehabilitation mit qualifizierten Förder- und Unterstützungsangeboten für Begleitkinder.

Aufwand
  • Die Aufnahme, Verlaufs- und Abschlussbögen werden Ihnen online zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Fälle, die Sie in die Evaluation einbringen wollen, ist frei wählbar. Werden mindestens 20 Fälle von einer Einrichtung eingebracht, erhält diese eine einrichtungsspezifische Auswertung mit Benchmarking zur Gesamtstichprobe
  • Durchführungsdauer: etwa 30 Minuten pro ausfüllender Person zu jedem Erhebungszeitpunkt alle 4 – 6 Monate.
  • Erhebungszeitraum: Dezember 2019 – Juni 2021